Hier finden Sie unsere Formulare und weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren.
Teilnehmende Institute
Die Schlichtungsstelle ist nur zuständig für Streitigkeiten mit einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe, das sich dem Schlichtungsverfahren des DSGV angeschlossen hat. Hier können Sie die Liste der teilnehmenden Institute einsehen.
Weitere Verbraucherschlichtungsstellen im Bereich der Finanz- und Versicherungswirtschaft
Weitere Verbraucherschlichtungsstellen im Bereich der Finanz- und Versicherungswirtschaft
Schlichtungsantrag
Nutzen Sie für die schnelle und gesicherte Kommunikation unser Online-Portal und reichen Ihren Schlichtungsantrag direkt hier ein. Sie können der Schlichtungsstelle aber auch einen einfachen Brief schreiben oder das PDF-Formular verwenden.
Vollmacht
Möchten Sie sich im Schlichtungsverfahren durch eine Person Ihres Vertrauens vertreten lassen, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht, mit der Sie die in der Vollmacht genannte(n) Person(en) berechtigen, das Schlichtungsverfahren für Sie durchzuführen.
Geschäftsverteilungsplan
Die Zuständigkeit der Ombudsmänner wird in einem Geschäftsverteilungsplan festgelegt. Hierin ist auch die Vertretung der Ombudsmänner geregelt.
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Bei der BaFin beschweren
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt ihre Aufgabe als Aufsichtsbehörde im öffentlichen Interesse aus, d.h. sie ist ausschließlich für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Der Schutz einzelner Verbraucher:innen ist dagegen nicht Aufgabe der BaFin. Sie kann daher weder über individuelle Ansprüche aus einer Geschäftsverbindung rechtsverbindlich entscheiden, noch etwaige Ansprüche im Interesse einzelner Kund:innen durchsetzen.
Wissenswertes der BaFin zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen